50+1-Regel jetzt Teil der Satzung von Hannover 96

Fußball-Zweitligist Hannover 96 hat die sogenannte 50+1-Regel in seiner Vereinssatzung verankert.

Die Regelung, die den Einfluss externer Investoren im deutschen Profifußball begrenzt, soll bei den Niedersachsen in Zukunft selbst dann noch gelten, wenn sie von der Deutsche Fußball Liga oder von einem Gericht für andere Clubs gekippt werden sollte. Bei der Mitgliederversammlung des Muttervereins Hannover 96 e.V. wurde ein entsprechender Antrag am Sonntag mit der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen.

Die 50+1-Regel sieht im Kern vor, dass der Stammverein nach der Ausgliederung seiner Profi-Abteilung in eine Kapitalgesellschaft weiterhin die Mehrheit der Stimmenanteile besitzen muss. Bei den 96ern ist sie seit Jahren ein besonders großes Streitthema.

Der langjährige Vereinsboss Martin Kind ist immer noch Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter des ausgegliederten Profifußball-Betriebs. Um den Einfluss des Muttervereins zu sichern, gibt es eine Hannover 96 Management GmbH, die über die Geschäftsführung der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA entscheidet. Diese Management GmbH gehört zu 100 Prozent dem Hannover 96 e.V. Und an die Spitze des Vereins wurden 2019 im Zuge des 50+1-Streits ausschließlich Kind-Gegner gewählt. Sie sind Befürworter der Regel. Kind hatte bei der DFL eine Ausnahmegenehmigung davon beantragt.

Das Abstimmungs-Ergebnis am Sonntag war nach der Machtübernahme vor zwei Jahren der nächste Erfolg für die Vereinsspitze. Kind war bei der Mitgliederversammlung nicht anwesend.