Die Zuschauersituation im Profisport

Von null bis 15.000 – die völlig unterschiedlichen Corona-Regelungen für die Auslastung von Stadien und Sporthallen sorgen im Profisport für Unverständnis und Unmut.

In Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen dürfen vorerst überhaupt keine Fans in die Arenen. Dagegen kann Fußball-Drittliga-Tabellenführer 1. FC Magdeburg im ersten Heimspiel nach der Winterpause am Sonntag gegen Schlusslicht TSV Havelse vor bis zu 15.000 Zuschauern spielen. Das lässt die 50-Prozent-Verordnung in Sachsen-Anhalt zu.

Ein Überblick über die aktuellen Regelungen in den Bundesländern:

Maximale Zuschauerzahl/Auslastung Regelung Besonderheiten
Baden-Württemberg maximal 50 Prozent der Kapazität, aber nicht mehr als 500 Besucher – sowohl drinnen als auch draußen 2G-plus-Regelung Regelung der aktuell geltenden Corona-Alarmstufe II
Bayern 0 Zuschauer sind keine zugelassen Regelung gilt bis auf Weiteres
Berlin 3000 im Freien/2000 in geschlossenen Räumen 2G-plus-Regelung Regelung gilt bis auf Weiteres
Brandenburg 1000 2G-Regelung Regelung gilt bis auf Weiteres
Bremen 0 in Bremen/1000 in Bremerhaven Zuschauer sind in Bremen selbst nicht zugelassen/in Bremerhaven schon Die Fischtown Pinguins und die Eisbären Bremerhaven durften zuletzt bis zu 1000 Zuschauer empfangen
Hamburg 2000 im Freien/1000 in Hallen 2G-plus-Regelung Ausnahmeregelung bis auf Weiteres
Hessen 1000 im Freien 2G-Regelung
Mecklenburg-Vorpommern 0
2G-plus-Regelung
Regelung gilt bis auf Weiteres
Niedersachsen 500 im Freien und in der Halle 2G-plus-Regelung Niedersächsische Verordnung erlaubt Sitzungen, Zusammenkünfte und Versammlungen mit bis zu 500 Personen
Nordrhein-Westfalen 750 im Freien und in geschlossenen Räumen 2G-Regelung 2G-plus in einigen Mixed-Zonen (z.B. Köln, Leverkusen)
Rheinland-Pfalz 1000 im Freien 2G-plus-Regelung
Können je nach Entscheidung der örtlichen Gesundheitsämter auch weniger sein. Beim FSV Mainz 05 durften die 1000 Fans nur aus der Region kommen.
Saarland 1000 2G-Regelung
Sachsen 1000 2G-plus-Regelung Verordnung gilt bis 26. Januar
Sachsen-Anhalt 50 Prozent Auslastung Besucher müssen die 2G-plus-Regelung befolgen Regelung gilt bis 28. Januar
Schleswig-Holstein 500 im Freien und in Hallen 2G-Regelung Regelung gilt bis 8. Februar
Thüringen 0 Sportveranstaltungen müssen ohne Zuschauer stattfinden Verordnung gilt bis 24. Januar