NRW-Verfassungsgerichtshof weist Antrag des 1. FC Köln ab

Im Streit um mehr Zuschauer bei den Spielen der Fußball-Bundesliga hat der 1. FC Köln auch vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen keinen Erfolg gehabt.

Die Verfassungsrichter lehnten den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Beschränkung auf 10.000 Zuschauer bei Fußballspielen durch das Land Nordrhein-Westfalen ab. Die Entscheidung fiel mit vier zu drei Stimmen aus, wie es am Abend in einer Mitteilung ohne Nennung einer Begründung hieß. Diese soll zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden (Az.: VerfGH 20/22.VB-2).

Dem Gang vor den Verfassungsgerichtshof war eine Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht vorausgegangen. Das OVG hatte am frühen Abend einen Eilantrag der Kölner gegen die Corona-Schutzverordnung des Landes zurückgewiesen. Der FC wollte erreichen, dass bereits beim kommenden Spiel gegen Eintracht Frankfurt an diesem Samstag nicht nur 10.000 sondern 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauer in die die Arena dürfen. Die Entscheidung des Landes, dem Schutz der Bevölkerung in der Corona-Pandemie noch einen höheren Stellenwert als den wirtschaftlichen Interessen der Fußballvereine zu geben, sei nachvollziehbar, hatte das OVG argumentiert.

Bund und Länder hatten am Mittwoch beschlossen, dass ab dem 4. März landesweit überregionale Großveranstaltungen – zu denen die Bundesligaspiele zählen – mit bis zu 25.000 Fans ausgerichtet werden dürfen (bei einer maximalen Auslastung von 75 Prozent). Vom 20. März an sollen alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus fallen.