DFB-Sportgericht: Werder Bremen muss 19.440 Euro zahlen

Werder Bremen muss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger eine Geldstrafe in der Gesamthöhe von 19.440 Euro zahlen.

Dieses Urteil des DFB-Sportgerichts gab der Deutsche Fußball-Bund bekannt. Vor Beginn der zweiten Halbzeit des Zweitliga-Spiels beim FC St. Pauli am 9. April wurden im Bremer Zuschauerbereich mindestens 16 pyrotechnische Gegenstände gezündet, hieß es in der Mitteilung. Dadurch sei der Anpfiff um vier Minuten verzögert worden.

Außerdem zündeten die Zuschauer des SV Werder beim Einlaufen der Mannschaften vor dem Zweitliga-Spiel beim FC Erzgebirge Aue am 8. Mai 2022 zehn pyrotechnische Gegenstände. Der Spielbetrieb sei dadurch nicht beeinträchtigt worden, hieß es weiter.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die damit rechtskräftig sind.