Kein Verfahren gegen Bakery Jatta wegen Identitätstäuschung

Fußball-Profi Bakery Jatta vom Hamburger SV muss keine Prozesseröffnung wegen angeblich falscher Identität mehr fürchten.

Das Landgericht Hamburg hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft wegen Ablehnung eines Strafverfahrens gegen Jatta zu großen Teilen abgewiesen. «Es besteht kein hinreichender Tatverdacht einer Identitätstäuschung», sagte Jattas Anwalt Thomas Bliwier am Freitag.

Es sei nicht nachgewiesen worden, dass sich der Gambier die Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland unter einem falschem Namen erschlichen habe. «Der strafrechtliche Vorwurf hat sich erledigt», sagte Bliwier zu den seit drei Jahren andauernden Ermittlungen.

Ein Verfahren am Amtsgericht Hamburg wird dennoch gegen Jatta eröffnet. Dabei gehe es in zwei Fällen um widersprüchliche Angaben zum Namen von Jattas Mutter, teilte der Rechtsanwalt mit und meinte: «Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir auch da einen Freispruch bekommen.» Jatta hatte den Nachnamen seiner Mutter bei seiner Ankunft in Deutschland mit Jatta angegeben. In einem Folgeantrag knapp vier Jahre später hieß sie Daffeh.

Nach Auskunft des Oberlandesgerichtes hat das Landgericht festgestellt, dass Bakery Jatta und Bakary Daffeh «mit sehr großer Wahrscheinlichkeit» identisch seien. Die Erkenntnis wurde auch auf Grundlage wissenschaftlicher Vergleichsgutachten gewonnen.

Beide Namen werden mit unterschiedlichen Geburtsdaten angegeben. Jatta ist 24 Jahre alt, Daffeh soll zweieinhalb Jahre älter sein. Das Landgericht folgte der Darstellung der Verteidigung, dass sich der damals 14-jährige Jatta als mindestens 16-jährig ausgegeben habe, um in Nigeria und später Senegal nach den dortigen Bestimmungen Fußball spielen und damit Geld verdienen zu können.

Folglich war Jatta bei seiner Ankunft in Deutschland im Juli 2015 tatsächlich 17 Jahre alt. Somit hätte er sich die Aufenthaltsgenehmigung als unbegleiteter Minderjähriger nicht erschlichen.