Berufung nach Freispruch von Blatter und Platini angemeldet

Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat nach dem Freispruch im Betrugsverfahren gegen die früheren Fußballfunktionäre Sepp Blatter und Michel Platini Berufung angemeldet. Das teilte sie auf Anfrage mit.

Sie hat damit aber zunächst nur erwirkt, dass das Gericht sein mündliches Urteil vom 8. Juli schriftlich begründen muss. «Das infolge der Berufungsanmeldung durch das Gericht schriftlich zu begründende Urteil wird Prüfungsgrundlage für das weitere Vorgehen der Bundesanwaltschaft sein», teilte die Anklagebehörde mit.

Gegen den früheren FIFA-Präsidenten Blatter (86) und den ehemaligen UEFA-Chef Platini (67) begannen vor sieben Jahren Ermittlungen wegen einer dubiose Millionenzahlung, die Blatter 2011 im Namen der FIFA für Platini genehmigt hatte. Es ging um zwei Millionen Franken (heute rund zwei Millionen Euro). Nach Angaben der beiden ging es dabei um noch ausstehende Zahlungen aus einer mündlichen Vereinbarung über eine Beratertätigkeit Platinis. Die Bundesstaatsanwaltschaft sah keine rechtliche Grundlage für die Zahlung. Das Bundesstrafgericht entschied «in dubio pro reo» – im Zweifel für den Angeklagten, wie die vorsitzende Richterin am 8. Juli sagte. Beide wurden freigesprochen.