DFB-Sportgericht reduziert Geldstrafe für Churlinov

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Geldstrafe gegen Darko Churlinov von 25.000 auf 17.500 Euro reduziert.

Der ehemalige Profi des FC Schalke hatte Einspruch gegen das zuvor im Einzelrichterverfahren ergangene Urteil eingelegt. Geahndet wurde, dass er nach dem Spiel gegen den FC St. Pauli am 7. Mai im Stadioninnenraum inmitten von feiernden Anhängern ein Bengalisches Feuer gehalten und damit gegen die Rechtsordnung verstoßen hatte.

Der beim VfB Stuttgart unter Vertrag stehende Nordmazedonier führte an, dass die Geldstrafe vor dem Hintergrund seiner Einkommensverhältnisse im Vergleich zu Sanktionen gegen andere Spieler in vergleichbaren Fällen zu hoch angesetzt sei. «Unter wohlwollender Bewertung und Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse» sei die Geldstrafe reduziert worden, hieß es in der DFB-Mitteilung.