Gericht: 96 muss Ex-Sportchef Zuber weiter beschäftigen

Der frühere Hannover-96-Sportchef Gerhard Zuber hat einen Sieg vor Gericht errungen. Der 47-Jährige hatte gegen seine Freistellung im Sommer 2021 beim Fußball-Zweitligisten geklagt – und das Arbeitsgericht Hannover entschied zu seinen Gunsten.

«Zubers Freistellung war unwirksam», teilte ein Sprecher des Arbeitsgerichts auf dpa-Anfrage mit. Sein Vertrag läuft noch bis zum 30. Juni dieses Jahres.

In dem Teilurteil stellte das Gericht zudem fest, dass dem Österreicher Prämienzahlungen in Höhe von etwa 50.000 Euro zustehen. Zudem wird es einen weiteren Termin geben, bei dem Mehrheitsgesellschafter Martin Kind auch zugegen sein muss. «In diesem Fall geht es um eine Beweisaufnahme, und da geht es um Herrn Kinds und Herrn Zubers Äußerungen», teilte der Sprecher weiter mit.

Club will Berufung einlegen

Fraglich ist nun, inwiefern Zuber in den kommenden fünf Monaten eingebunden wird. Nach diesem Urteil muss ihn 96 theoretisch mit den Aufgaben eines Sportdirektors betrauen. Sollte ihn der Club einfach in ein Büro abschieben, kann sich Zuber mit dieser Gerichtsentscheidung dagegen wehren.

Der Club reagierte «verwundert» auf das Urteil: «Gegenwärtig warten wir die schriftliche Vorlage der Entscheidungsgründe ab. Das erstinstanzliche Urteil wird nicht rechtskräftig. Wir werden Berufung einlegen», teilte 96 auf seiner Webseite mit. Beide Seiten seien bereits im Austausch, «um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen».

Zuber war der Vorgänger des derzeitigen Sportchefs Marcus Mann. Der Österreicher war 2017 als Sportlicher Leiter unter Manager Horst Heldt nach Norddeutschland gekommen. Im Januar 2020 hatte er überraschend den Posten vom damaligen Sportdirektor Jan Schlaudraff übernommen.