Staatsanwaltschaft ermittelt gegen DFB wegen Sozialabgaben

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt in einem weiteren Fall gegen den Deutschen Fußball-Bund. Die Behörde hat bereits im November ein Ermittlungsverfahren gegen drei ehemalige Präsidiumsmitglieder des DFB eingeleitet, wie eine Sprecherin bestätigte.

Dabei geht es um Sozialversicherungsbeiträge für die Funktionäre. Zuerst hatte die «Süddeutsche Zeitung» darüber berichtet.

Hintergrund ist ein laut Verband von beiden Seiten vereinbartes Klärungsverfahren zwischen dem DFB und der Deutschen Rentenversicherung vor dem Sozialgericht Frankfurt. Die Staatsanwaltschaft hat nach eigenen Angaben ein Verfahren wegen des «Verdachts des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt» eröffnet, um eine Verjährung zu verhindern.

Aktuell keine Forderung gegen den DFB

Der DFB betont, dass aktuell keine Forderung gegen den DFB bestünde. Die Staatsanwaltschaft beruft sich darauf, dass die Deutsche Rentenversicherung festgestellt habe, dass zwei Präsidiumsmitglieder «in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis» zum Verband gestanden hätten.

Der DFB teilte der Deutschen Presse-Agentur mit, bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Sozialversicherungsbefreiung gestellt zu haben. Dieser sei abgelehnt worden, weshalb ein «Statusfeststellungsverfahren» eingeleitet worden sei. Erst nach Abschluss könne es – wenn überhaupt – zu Nachforderungen kommen.

Dem Verband würde dann wie in anderen Fällen eine Nachzahlung drohen. Die Finanzordnung des Verbandes war bei der Wahl des neuen Präsidenten Bernd Neuendorf im März 2022 angepasst worden. Seitdem arbeiten Präsidiumsmitglieder offiziell nicht mehr im «Ehrenamt», sondern im «Wahlamt» und erhalten weiter pauschale Aufwandsentschädigungen. Manche Spitzenfunktionäre sind auch hauptamtlich noch anderweitig tätig.

Zuletzt hatte das Finanzamt Frankfurt am Main dem DFB die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 und 2015 entzogen – hier droht dem größten Einzelsportfachverband der Welt schon eine Steuernachzahlung in zweistelliger Millionenhöhe, für die der Verband bereits Rückstellungen gebildet hat.