Osnabrück nimmt Geldstrafe «nicht einfach unkommentiert» hin

Der VfL Osnabrück hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes kritisiert.

Die Niedersachsen waren für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen, das Abhandenkommen des Trikots von Siegtorschütze Jannes Wulf und eines Platzsturms der Anhänger nach dem Aufstieg zu einer Geldstrafe in Höhe von 9900 Euro verurteilt worden.

Der VfL hatte am letzten Spieltag in der Nachspielzeit die Heimpartie gegen die Reserve von Borussia Dortmund mit 2:1 gewonnen und damit den Sprung in die zweite Liga geschafft. Die Jubelfeier «als „Unsportlichkeit der Anhänger“ zu werten, wird vom VfL Osnabrück nicht nachvollzogen», teilte der Club mit.

Rücksprache mit Anwälten

«Dass die durchweg positiven Emotionen, die sich in einem friedlichen und aufgrund der Sicherheitslage sogar bewusst gesteuerten Platzsturm ausgedrückt haben, als ‚unsportliches Verhalten‘ eingestuft und mit einer Geldstrafe belegt werden, können und dürfen wir nicht einfach unkommentiert hinnehmen», sagte Michael Welling, Geschäftsführer des VfL Osnabrück. Bereits während der vergangenen Spielzeit seien Bestrafungen im Zusammenhang mit Pyrotechnik «ein nicht immer nachvollziehbares Ärgernis» gewesen.

Der VfL sei nach Rücksprache mit seinen Anwälten dazu gezwungen, die Geldstrafe zu akzeptieren. «Eine Anerkenntnis der Berechtigung dieser Strafe ist hiermit keineswegs verbunden.»