Biathletin Simon streitet Betrugsvorwurf von Teamkollegin ab

Die französische Biathlon-Weltmeisterin Julia Simon hat die Betrugsvorwürfe ihrer Teamkollegin Justine Braisaz-Bouchet vehement bestritten.

Stattdessen sei auch sie mutmaßlich Opfer von Betrügern geworden und habe Anzeige wegen Identitätsdiebstahls erstattet, sagte die 26-Jährige in einem Interview den französischen Zeitungen «L‘Équipe» und «Le Dauphiné». «Ich weise die Anschuldigungen absolut zurück. Deshalb muss ich meine Version der Tatsachen darlegen», sagte die Weltcup-Gesamtsiegerin, die sich erstmals nach wochenlangem Schweigen zu den Anschuldigungen äußerte. 

Simon wurde vorgeworfen, dass sie ihrer Teamkollegin Braisaz-Bouchet (27) sowie einem weiteren Teammitglied Kreditkarten gestohlen und damit im Internet eingekauft haben soll. Braisaz-Bouchet erstattete deswegen Anzeige. «Wenn ich keine Beweise gehabt hätte, hätte ich nichts unternommen», hatte die Olympiasiegerin dem norwegischen Sender TV2 gesagt. 

Simon bestätigte, dass es drei identische Käufe gegeben habe. Das sei aber eher ein Hinweis, dass etwas mit den gegen sie erhobenen Vorwürfen nicht stimme. «Es stimmt, dass mit der Kreditkarte Käufe in meinem Namen getätigt wurden. Sie sind sehr wohl Opfer, aber ich bin es auch. Ich glaube, dass meine Identität missbraucht wurde. Mein Name wurde ohne mein Wissen verwendet», sagte die dreimalige WM-Medaillengewinnerin von Oberhof. Durch ihre Anzeige wegen Identitätsdiebstahls zeige sie, «dass auch ich unschuldig bin und versuche, die Wahrheit zu finden». Die Ermittlungen zu dem Fall dauern an. 

Der Betrugsvorwurf war intern schon Ende September 2022 aufgekommen. Der französische Verband hatte dann Anfang Juli bestätigt, dass sich bereits im Frühjahr die nationale Disziplinarkommission mit «internen Vorgängen in der französischen Biathlonmannschaft» befasst habe. Nach einer Anhörung sei die unabhängige Kommission aber zu dem Schluss gekommen, «dass erst die Ergebnisse der strafrechtlichen Ermittlungen zeigen werden, ob die Julia Simon vorgeworfenen Taten tatsächlich belegt sind».