Im Fall um Basketball-Nationalspieler Karim Jallow zieht die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (Nada) vor das Internationale Sportschiedsgericht (Cas). Die Nada ficht damit den Freispruch vom Vorwurf dreier verpasster Dopingtests durch das Deutsche Sportschiedsgericht (DIS) an.
«Die NADA folgt den Ausführungen des Gerichts nicht und wird den Fall daher nun vom CAS überprüfen und neu bewerten lassen», teilte die Nada mit. Anfang Januar habe sie die Begründung für den Freispruch erhalten und diese geprüft. Im Dezember war bekannt geworden, dass die Schiedsklage gegen den Profi vom deutschen Meister ratiopharm Ulm wegen eines möglichen Verstoßes gegen Artikel 2.4 des Anti-Doping-Codes abgewiesen worden sei.
Die Nada hatte gegen Jallow ein Verfahren aufgrund von drei Meldepflicht- und Kontrollversäumnissen in der Saison 2021/22 eingeleitet. Bei einer Verurteilung hätte dem Flügelspieler eine zweijährige Sperre gedroht, die je nach Grad des Verschuldens bis auf ein Jahr reduziert werden kann.
Jallow hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Wohl aus Verärgerung über die Vorwürfe hatte sich der 26-Jährige aus dem Test-Pool abgemeldet. Dies würde bedeuten, dass er kein Kandidat für die Olympischen Spiele im Sommer in Paris sein könnte. Nur Spieler, die in der sogenannten Adams-App (Anti-Doping Administration and Management System) gelistet sind, können auch für die Nationalmannschaft spielen.