Kartellamt prüft weiterhin TV-Rechte-Ausschreibung der DFL

Die Deutsche Fußball Liga hat den ersten formalen Schritt für die Ausschreibung der TV-Rechte vor anderthalb Wochen begonnen, doch eine wichtige Hürde ist noch nicht genommen. Das Bundeskartellamt hat seine Prüfung der eingereichten Unterlagen nicht abgeschlossen. Das bestätigte die Behörde der Deutschen Presse-Agentur.

Die DFL hatte am 15. Januar mitgeteilt, dass sich Medienunternehmen für die Bewerbung um die Rechtevergabe der Fußball-Bundesliga in den Spielzeiten 2025/26 bis 2028/29 registrieren können. Der Ligaverband kündigte an, den Registrierten einen Brief mit Details zum Ablauf zu übermitteln.

Das Bundeskartellamt muss dem von der DFL geplanten Ausschreibungsmodell zustimmen. Die Behörde ist entscheidend, weil sie die Zustimmung für die bisher praktizierte Zentralvermarktung durch den Ligaverband erteilen muss. Seit mehreren Monaten liegen die Wünsche der DFL für die neue Ausschreibung vor.

«Die Prüfung ist weit fortgeschritten», antwortete das Bundeskartellamt auf Anfrage: «Aktuell läuft sie aber noch.» Die DFL scheint sich sicher zu sein, dass das Verfahren bald abgeschlossen ist. Auch in der Vergangenheit hatte die Liga bereits erste formale Schritte der Ausschreibung vor der endgültigen Zustimmung der Bonner Behörde unternommen.

DFL hofft auf Abschaffung der «No-Single-Buyer-Rule»

Offen ist vor allem die von der DFL erhoffte Abschaffung der sogenannten «No-Single-Buyer-Rule». Diese Regelung besagt, dass nicht ein einzelner Pay-TV-Anbieter alle Live-Rechte kaufen darf, sondern mindestens zwei beteiligt sein müssen. Bis 2025 teilen sich Sky und DAZN diese Rechte. 

Zur Prüfung liegt zudem ein DFL-Modell vor, wonach die Zusammenfassung der Bundesliga-Spiele im frei empfangbaren Fernsehen am Samstag erst um 19.15 Uhr beginnt. Derzeit darf der Rechteinhaber ARD mit der Erstliga-Berichterstattung in der «Sportschau» um 18.30 Uhr starten. 

Registrierte Unternehmen erhalten von der DFL demnächst «den Zeitplan sowie die Verfahrensregeln, insbesondere die Fristen und Kriterien für die Zulassung zu der Ausschreibung, das Verfahren für die Abgabe von Angeboten und die Kriterien und das Verfahren für die Vergabe der ausgeschriebenen Rechtepakete».

Erst danach sollen den zugelassenen Unternehmen die eigentlichen Ausschreibungsunterlagen übersendet werden – und genau für diese bedarf es der Zustimmung des Bundeskartellamtes. Die Auktion und die Vergabe der Medienrechte soll vor der Europameisterschaft abgeschlossen sein.