Sommermärchen-Prozess: Ex-DFB-Trio erhofft Freispruch

Zum Auftakt des Sommermärchen-Prozesses gegen die früheren DFB-Funktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt haben deren Anwälte den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall strikt zurückgewiesen.

«Eine Steuerhinterziehung im Jahr 2006 ist ausgeschlossen», sagte Schmidts Rechtsbeistand Tilman Reichling in seinem Eingangsstatement. Die Staatsanwaltschaft habe zudem den angeblich entstandenen Steuerschaden seit dem Jahr 2015 «mehr als vervierfacht, um das Verfahren aufzublähen», sagte Reichling weiter. 

Damals habe die Staatsanwaltschaft den Steuerschaden noch auf 2,7 Millionen Euro beziffert. In der zur Eröffnung der Verhandlung verlesenen Anklage warf die Staatsanwaltschaft den drei Beschuldigten eine Steuerhinterziehung von 13,7 Millionen Euro im Jahr 2006 vor. 

Demzufolge sei eine im April 2005 an den Weltverband FIFA getätigte Zahlung von 6,7 Millionen Euro, mit denen ein Privatdarlehen von Franz Beckenbauer bei dem französischen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus aus dem Jahr 2002 getilgt worden war, in der Steuererklärung 2006 unzulässigerweise als Betriebsausgabe geltend gemacht worden. 

Dem Deutschen Fußball-Bund war deshalb rückwirkend für das betreffende Jahr die Gemeinnützigkeit aberkannt worden. Der Verband musste 2017 rund 22,5 Millionen Euro an Steuern nachzahlen. Eine Klage des Verbandes beim Finanzgericht Kassel wurde bis zum Abschluss des Sommermärchen-Prozesses ausgesetzt.

Nach Ansicht von Zwanzigers Anwalt Hans-Jörg Metz sei bei den Ermittlungen der Eindruck entstanden, dass es der Staatsanwaltschaft mehr um «eine Prominenten-Verfolgung ging als um die Wahrheitsfindung. Außer Spekulationen finden wir in den Ermittlungsakten nichts. Es fehlt an den Voraussetzungen und Tätern für eine Steuerhinterziehung», sagte er.

Niersbachs Anwältin Renate Verjans kritisierte, dass es auf Anordnung des Oberlandesgerichts Frankfurt überhaupt zu diesem Verfahren gekommen sei. Das OLG hatte im Vorjahr den 2022 getroffenen Einstellungsbeschluss des Landgerichts aufgehoben und das Verfahren wieder in Gang gesetzt. «Es macht fassungslos, dass wir mehr als acht Jahre nach Beginn der Ermittlungen hier sitzen», sagte Verjans und äußerte die Erwartung, dass Niersbach mit einem Freispruch «Gerechtigkeit widerfährt».