Sport in Deutschland soll gewaltfreier werden. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und Athleten Deutschland veröffentlichten dazu ein Rechtsgutachten zur Gründung des geplanten Zentrums für Safe Sport (ZfSS) sowie den dazugehörigen Entwurf eines Safe Sport Codes (SSC).
Dieser Code soll verbotene Handlungen und Missstände im organisierten Sport regeln und dem Zentrum das Recht einräumen, unter bestimmten Voraussetzungen Aufarbeitungsprozesse einzufordern – ähnlich des Codes im Kampf gegen Doping.
Auf Initiative des Bundesministeriums des Innern und für Heimat war Ende 2022 ein Dialog zur Schaffung des Zentrums für Safe Sport gestartet worden. Das in Auftrag gegebene Gutachten sollte neben der Erstellung des Safe Sport Codes vor allem rechtliche und organisatorische Fragen klären, die im Verlaufe dieses Dialogs aufkamen. «Das Gutachten sollte nun die Grundlage bilden für die weiteren Diskussionen und Entscheidungsfindungen im Aufbauprozess des unabhängigen Zentrums für Safe Sport», sagte Michaela Röhrbein, Vorstand Sportentwicklung des DOSB.
Sportvereine sollen sich freiwillig anschließen
Das ZfSS soll 2026 in den Regelbetrieb gehen und jährlich rund sechs Millionen Euro kosten. Der im Gutachten entwickelte Code dient als verbindliches Regelwerk und definiert fünf verbotene Handlungen: physische Gewalt, psychische Gewalt, sexualisierte Gewalt, Diskriminierung sowie Vernachlässigung.
Das Gutachten schlägt außerdem vor, wie wesentliche Schritte des Sportstrafverfahrens aussehen könnten. Hierbei werden etwa verschiedene Szenarien für Meldungseingänge sowie konkrete Abläufe für Untersuchungs-, Sanktions- und Rechtsmittelverfahren bedacht. Voraussetzung sei, dass die Sportorganisationen das Regelwerk akzeptieren und sich dem Regelungssystem anschließen, hieß es in der Mitteilung des Vereins Athleten Deutschland. Diese Bindungswirkung müsse in einem nächsten Schritt hergestellt werden.
Nach Meinung des Dachverbandes muss der Staat nun bestimmte Rahmenbedingungen schaffen, damit das ZfSS seine Aufgaben wahrnehmen kann. Dazu zählt laut Gutachten etwa die Schaffung einer rechtssicheren Grundlage für die Datenverarbeitung durch das ZfSS und der Sportorganisationen.