Der Erweiterung des Anti-Dopings-Gesetzes um eine Kronzeugenregelung steht bei der Verabschiedung im Bundestag nichts mehr im Wege.
«Das ist heute im Sportausschuss ohne Probleme durchgegangen. Von keiner Fraktion hat es Einwände gegeben. Die Kronzeugenregelung kommt!», sagte die Ausschussvorsitzende Dagmar Freitag nach der Online-Sitzung des Gremiums der Deutschen Presse-Agentur. Die Änderung des im Dezember 2015 in Kraft getretenen Anti-Doping-Gesetzes steht am späten Donnerstagabend zur Lesung und Abstimmung auf der Agenda des Bundestages. Eine Evaluierung innerhalb von fünf Jahren war damals festgeschrieben worden. Das Bundeskabinett hatte die entsprechende Ergänzung des Gesetzes im März auf den Weg gebracht.
«Die Kronzeugenregelung ist ein wichtiger Baustein für einen erfolgreichen Anti-Doping-Kampf», sagte die SPD-Politikerin Freitag. «Jetzt gibt es endlich auch im Sport eine entsprechende Regelung.»
Die spezifische Kronzeugenregelung «soll Täterinnen und Tätern gut sichtbar und verständlich zeigen, dass Aufklärungs- und Präventionshilfe im Anwendungsbereich des AntiDopG honoriert wird», heißt es im Entwurf zur Änderung des Gesetzes.