Weil die zuständigen Stellen ihres Heimatlandes die notwendigen Unterlagen nicht eingereicht haben, dürfen die georgischen Tennisspielerinnen Oxana Kalaschnikowa und Jekaterine Gorgodse nicht bei den Olympischen Spielen in Tokio starten.
Der kuriose Fall beschäftigte in den vergangenen Tagen den Internationalen Sportgerichtshof Cas, der nun sein Urteil sprach: Auch wenn es für die beiden Athletinnen «unglücklich» gelaufen sei, bliebe keine andere Wahl, als ihnen die Teilnahme am Doppelwettbewerb zu verwehren, hieß es in der Cas-Mitteilung.
Kalaschnikowa und Gorgodse waren davon ausgegangen, dass sie vom Nationalen Olympischen Komitee Georgiens (GNOC) oder dem georgischen Tennisverband (GTF) für Olympia gemeldet worden waren. Beim Tennis-Weltverband ITF waren aber bis zum Stichtag 16. Juli die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht worden.
Einen Tag später habe die ITF die Sportlerinnen informiert, dass sie weder von GNOC noch von GTF gemeldet worden seien. Das GNOC wiederum hatte den Spielerinnen mitgeteilt, die Unterlagen an die ITF übermittelt zu haben. Alles detailliert nachzulesen in der Urteilsbegründung des Cas, die nun veröffentlicht wurde.
Am 21. Juli klagten Kalaschnikowa und Gorgodse dann vor dem Cas: Laut den Regularien seien sie nach sportlichen Kriterien für das olympische Tennisturnier qualifiziert. Doch der Cas blieb hart. Weil das GNOC sie nicht offiziell nominiert habe, habe die ITF nichts falsch gemacht, indem sie die Liste vom 16. Juli herangezogen habe – auf der die Namen von Kalaschnikowa und Gorgodse fehlten. Die Konsequenz, «wenngleich unglücklich für die beiden Athletinnen», könnte daher nur die Zurückweisung der Klage sein, entschied der Cas.