Der frühere FIFA-Präsident Joseph Blatter hat sich angesprochen auf erneute Berichte über eine angebliche Spionageaffäre um WM-Gastgeber Katar und den Fußball-Weltverband «überrascht» gezeigt.
«Es ist bedenklich, dass man das macht», sagte der 86-Jährige in einem Interview des Medienunternehmens SFR, das ausführlich über ein demnach aus Katar gesteuertes Geheimprojekt berichtete. Dem Emirat wird vorgeworfen, im Zuge der Endrunden-Vergabe im Dezember 2010 und im Anschluss an diese, über eine US-amerikanische Firma Spionageaktionen gegen FIFA-Funktionäre orchestriert zu haben. Aus Katar gab es auf dpa-Anfrage zunächst keine Stellungnahme dazu.
Blatter war bis 2015 FIFA-Präsident, betroffen war dem Bericht zufolge auch der frühere Präsident des Deutschen Fußball-Bundes, Theo Zwanziger, der von 2011 bis 2015 Mitglied im FIFA-Exekutivkomitee war. Der 77-Jährige hatte bereits nach Recherchen der Nachrichtenagentur AP zu diesem Thema Ende Februar 2022 Einblick in entsprechende Berichte. Er sollte demnach wegen seiner kritischen Haltung zum WM-Gastgeber Katar beeinflusst werden.
«Wie Gehirnwäsche»
«Das fühlt sich an wie Gehirnwäsche, die man mit diesen Mitteln betreiben will», sagte Zwanziger dem SFR. «Das ist mir ja klar, deswegen halte ich ein solches Vorgehen für nicht nur unanständig, sondern für kriminell.» Die «Bespitzelung» sei «ein Tabubruch, das gehört sich nicht, wenn Menschen gerade die Sozialfunktion dieses Sports so lieben. Bespitzelung gehört da nicht dazu».
AP zufolge laufen in den USA Ermittlungen der amerikanischen Bundesbehörde FBI gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Auslandsgeheimdienstes CIA, dessen Firma die Spionageoperationen für Katar durchgeführt haben soll. Der Anwalt des Ex-CIA-Manns weist die Vorwürfe der Nachrichtenagentur zufolge zurück.
Die Schweizer Staatsanwaltschaft wies indes auf Anfrage die Vorwürfe zurück, sie habe in diesem Fall zu passiv agiert. Weiter hieß es: «Für den Fall, dass im Kontext des vor der Staatsanwaltschaft geführten Verfahrens neue Beweismittel oder Tatsachen bekannt werden, welche für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit einer Person sprechen und sich nicht aus früheren Akten ergeben, kann die Staatsanwaltschaft gestützt auf die Strafprozessordnung die Wiederaufnahme eines rechtskräftig beendeten Verfahrens verfügen.»