Bremen will Geldwäsche-Regeln auf Profisport ausweiten

Die Regeln des Geldwäschegesetzes sollen nach dem Willen des Bundeslandes Bremen auf den Profisport ausgeweitet werden.

Eine entsprechende Bundesratsinitiative kündigte Bremens Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD) für die Sitzung am 11. Februar an. Der Profisport sei besonders gefährdet, durch kriminelles Geld zersetzt zu werden. «Man muss die Augen schon ganz fest zudrücken, wenn man das Risiko von Geldwäsche in diesem Bereich nicht erkennen will», sagte Schilling der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Durch die Änderung des Geldwäschegesetzes (GwG) soll der Kreis der Verpflichteten ausgeweitet werden: auf Spielervermittler und «Sportvereine und Unternehmen, die mit wenigstens einer Mannschaft einer ersten, zweiten oder dritten Liga im Bereich des olympischen oder nichtolympischen Individual- oder Mannschaftssports angehören und mithin dem Berufssport zuzurechnen sind».

Damit würden auch sie unter die Meldepflicht beim Verdacht auf Geldwäsche fallen, wie sie etwa für Banken, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Kunstvermittler gilt. Das GwG sieht unter anderem vor, dass Vertragspartner identifiziert werden, der Zweck der Geschäftsbeziehungen klar ist, ein Geldwäschebeauftragter bestellt wird.