Im Kampf gegen Doping gilt demnächst eine Kronzeugenregelung. Der Bundesrat billigte eine entsprechende Änderung des Anti-Doping-Gesetzes.
Diese sieht die Möglichkeit einer Strafmilderung oder einer Strafbefreiung für dopende Leistungssportler vor, wenn sie den Ermittlern Informationen über Hintermänner und kriminelle Netzwerke liefern. Grund für die Neuregelung: Die Ermittlungsbehörden kommen bislang über Sportler nur selten an Informationen, die einen Anfangsverdacht begründen.
«Mit der Kronzeugenregelung können wir bei der Dopingbekämpfung noch schlagkräftiger und effektiver gegen die Schattenwelten im Leistungssport vorgehen», sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer. Die Regelung sei ein wichtiger Schritt im Kampf für einen fairen und sauberen Sport, betonte der auch für den Leistungssport zuständige CSU-Politiker.
Das Anti-Doping-Gesetz war vor fünfeinhalb Jahren in Kraft getreten. Es bedroht Dopingsünder mit bis zu drei Jahren Gefängnis und Hintermänner sogar mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren. Eine Evaluierung hatte allerdings gezeigt, dass die Ermittlungsbehörden Hinweise vorwiegend von der Nationalen Anti-Doping-Agentur oder aus anderen Strafverfahren erhalten. Von Sportlern und deren Umfeld kamen solche Hinweise aber kaum. Das soll sich nun ändern.