Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein bekommt doch noch eine Chance, wegen ihrer zweijährigen Dopingsperre Schmerzensgeld und Schadenersatz durchzusetzen.
Das Bundesverfassungsgericht hob ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) von 2016 auf, wie es am 12. Juli in Karlsruhe mitteilte. Pechsteins Prozess gegen die Internationale Eislauf-Union (ISU) um eine Entschädigung in Millionenhöhe kann damit vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) fortgesetzt werden. Der Ausgang ist aber nach wie vor völlig offen. (Az. 1 BvR 2103/16)
Pechstein klagt gegen den Weltverband
Die fünfmalige Olympiasiegerin war im Februar 2009 vom Welt-Eislauf-Verband wegen auffälliger Blutwerte für zwei Jahre gesperrt worden. Pechstein bestritt jegliches Doping. Spätere intensive Untersuchungen ermittelten eine vom Vater vererbte Blutanomalie als Grund ihrer erhöhten Werte. Seitdem verklagt die heute 50-Jährige den Weltverband.
Der Internationale Sportgerichtshof CAS hatte die Strafe für Pechstein bestätigt. Dagegen hatte sich die Sportlerin zunächst erfolglos vor den Schweizer Bundesgerichten gewehrt. Außerdem erhob sie Klage bei den deutschen Zivilgerichten. Das OLG München hatte 2015 in einem Zwischenurteil entschieden, dass sie diesen Weg auch grundsätzlich beschreiten könne, weil eine getroffene Schiedsvereinbarung nichtig sei. Der BGH hatte dann aber geurteilt, dass die Klage insgesamt unzulässig sei. Dieses Urteil ist mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts nun gegenstandslos geworden.
Linken-Politiker Gysi: «historischer Erfolg»
Linken-Politiker Gregor Gysi hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes als «historischen Erfolg» bezeichnet. Nicht das Landgericht, nicht das Oberlandesgericht, sondern der Internationale Sportgerichtshof Cas und der Bundesgerichtshof hätten sie in ihren verfassungsrechtlichen Grundrechten verletzt, erklärte der Jurist.
«Das Urteil von Karlsruhe ist nicht nur für sie und diejenigen, die mit ihr gefiebert haben, ein großer historischer Erfolg, sondern für viel mehr Menschen. Der Internationale Sportgerichtshof, die Sportgerichtsbarkeit insgesamt müssen ihre Allmachtsgefühle aufgeben und sich künftig ebenfalls der Rechtsprechung unterwerfen», sagte Gysi.
«Claudia Pechstein hat niemals gedopt und wurde durch eine Fehleinschätzung, die von wissenschaftlichen Gutachten widerlegt wurde, über lange Zeit ihrer sportlichen Möglichkeiten beraubt. Der Schaden ist viel größer, als er berechnet werden kann und muss», befand der Bundestagsabgeordnete.