DFB-Gericht reduziert Strafmaß für Erdmann

Die Sperre für Drittliga-Spieler Dennis Erdmann vom 1. FC Saarbrücken wegen Rassismus-Vorwürfen ist vom DFB-Bundesgericht verkürzt worden.

In der Berufungsverhandlung am Mittwoch in Frankfurt/Main änderte das Gremium das Strafmaß für den 30-Jährigen. Die noch bis Ende der ursprünglichen Sperre am 25. Oktober ausstehenden zwei Spiele wurden bis zum Ende der laufenden Saison auf Bewährung ausgesetzt. Erdmann hat bereits fünf Spiele aussetzen müssen. Zudem wurde die Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro gestrichen, wie der Deutsche Fußball-Bund mitteilte.

Einen entsprechenden Antrag auf Änderung des Strafmaßes hatte der DFB-Kontrollausschuss gestellt. Erdmanns Club Saarbrücken hatte Einspruch gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts eingelegt. Erdmann soll in der Partie der Saarländer am 25. August gegen den 1. FC Magdeburg mehrere Gegenspieler rassistisch beleidigt haben, wie Zeugen des sachsen-anhaltischen Clubs versicherten. Der Abwehrspieler wies die Anschuldigungen mehrfach zurück.

Erdmanns Anwalt Horst Kletke erklärte nach DFB-Angaben in der Verhandlung, dass die eingelegte Berufung auf das Strafmaß beschränkt sei. Der Spieler habe zwar die ihm unterstellten Äußerungen nicht getätigt, aber wenn es zu Missverständnissen gekommen sei, dann täte dies Erdmann leid. «Strafmildernd hat das Bundesgericht trotz der schwerwiegenden Vorfälle berücksichtigt, dass den 13 Zeugen durch dieses fiktive Geständnis die erneute Vernehmung und Belastung erspart blieb», erklärte der Vorsitzende Richter Achim Späth. Das Urteil des Bundesgerichts ist bindend.