DFB sieht sich nach BGH-Urteil in Rechtsauffassung bestätigt

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) sieht im Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zu Vereinsstrafen wegen Fehlverhaltens von Fans eine Bestätigung seiner Rechtsauffassung.

«Mit diesem Beschluss ist abschließend und zweifelsfrei sichergestellt, dass die DFB-Rechtsorgane einerseits ihre Arbeit auf der Basis der Richtlinie für die Arbeit des DFB-Kontrollausschusses uneingeschränkt fortsetzen – und dass sie andererseits die Unterstützung und Mitwirkung der Vereine, die anders als der DFB den Zugang zu ihren Anhängern haben, zur Sicherung eines störungsfreien Spielbetriebs einfordern können», sagte der für Recht zuständige 1. DFB-Vizepräsident Rainer Koch am Donnerstag.

Zuvor hatte der BGH in Karlsruhe abschließend entschieden, dass Vereine auch weiterhin wegen des Verhaltens ihrer Anhänger und Zuschauer mit Geldstrafen durch den DFB belegt werden dürfen. Die Strafen seien als reine Präventivmaßnahme zu bewerten, dies sei auch ohne Verschulden der Vereine zulässig, hieß es zur Begründung. Geklagt hatte der Regionalligist FC Carl Zeiss Jena, der die Frage grundsätzlich klären lassen wollte – und nun auch in letzter Instanz unterlag (Az: I ZB 54/20).

«Damit wurde der DFB uneingeschränkt in seiner Auffassung bestätigt, wonach es bei den von der Verbandsgerichtsbarkeit verhängten Geldstrafen nicht um strafähnliche Sanktionen für in der Vergangenheit liegendes Fehlverhalten von Anhängern, sondern um präventive Maßnahmen zur Verhinderung zukünftiger Zuschauerausschreitungen und damit um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Spielbetriebs geht», erklärte Koch.