Von null bis 15.000 – die völlig unterschiedlichen Corona-Regelungen für die Auslastung von Stadien und Sporthallen sorgen im Profisport für Unverständnis und Unmut.
In Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen dürfen vorerst überhaupt keine Fans in die Arenen. Dagegen kann Fußball-Drittliga-Tabellenführer 1. FC Magdeburg im ersten Heimspiel nach der Winterpause am Sonntag gegen Schlusslicht TSV Havelse vor bis zu 15.000 Zuschauern spielen. Das lässt die 50-Prozent-Verordnung in Sachsen-Anhalt zu.
Ein Überblick über die aktuellen Regelungen in den Bundesländern:
Maximale Zuschauerzahl/Auslastung | Regelung | Besonderheiten | |
Baden-Württemberg | maximal 50 Prozent der Kapazität, aber nicht mehr als 500 Besucher – sowohl drinnen als auch draußen | 2G-plus-Regelung | Regelung der aktuell geltenden Corona-Alarmstufe II |
Bayern | 0 | Zuschauer sind keine zugelassen | Regelung gilt bis auf Weiteres |
Berlin | 3000 im Freien/2000 in geschlossenen Räumen | 2G-plus-Regelung | Regelung gilt bis auf Weiteres |
Brandenburg | 1000 | 2G-Regelung | Regelung gilt bis auf Weiteres |
Bremen | 0 in Bremen/1000 in Bremerhaven | Zuschauer sind in Bremen selbst nicht zugelassen/in Bremerhaven schon | Die Fischtown Pinguins und die Eisbären Bremerhaven durften zuletzt bis zu 1000 Zuschauer empfangen |
Hamburg | 2000 im Freien/1000 in Hallen | 2G-plus-Regelung | Ausnahmeregelung bis auf Weiteres |
Hessen | 1000 im Freien | 2G-Regelung | |
Mecklenburg-Vorpommern | 0 |
2G-plus-Regelung
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Regelung gilt bis auf Weiteres |
Niedersachsen | 500 im Freien und in der Halle | 2G-plus-Regelung | Niedersächsische Verordnung erlaubt Sitzungen, Zusammenkünfte und Versammlungen mit bis zu 500 Personen |
Nordrhein-Westfalen | 750 im Freien und in geschlossenen Räumen | 2G-Regelung | 2G-plus in einigen Mixed-Zonen (z.B. Köln, Leverkusen) |
Rheinland-Pfalz | 1000 im Freien | 2G-plus-Regelung |
Können je nach Entscheidung der örtlichen Gesundheitsämter auch weniger sein. Beim FSV Mainz 05 durften die 1000 Fans nur aus der Region kommen.
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Saarland | 1000 | 2G-Regelung | |
Sachsen | 1000 | 2G-plus-Regelung | Verordnung gilt bis 26. Januar |
Sachsen-Anhalt | 50 Prozent Auslastung | Besucher müssen die 2G-plus-Regelung befolgen | Regelung gilt bis 28. Januar |
Schleswig-Holstein | 500 im Freien und in Hallen | 2G-Regelung | Regelung gilt bis 8. Februar |
Thüringen | 0 | Sportveranstaltungen müssen ohne Zuschauer stattfinden | Verordnung gilt bis 24. Januar |