Nach dem Bekenntnis zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in seiner Satzung hat der Deutsche Olympische Sportbund einen Menschenrechtsbeirat berufen.
«Die Bedeutung der Menschenrechte für den Sport und all die damit verbundenen Herausforderungen ist eines der wichtigsten Themen für den deutschen Sport. Hier braucht es nachhaltige Ansätze, die echte Veränderungen bewirken können», sagte der DOSB-Präsident und Vorsitzende des Beirats, Thomas Weikert.
Geschäftsführender Leiter des Beirats ist der ehemalige Präsident des UN-Menschenrechtsrats, Joachim Rücker. Er freue sich darauf, gemeinsam mit dem neuen Menschenrechtsbeirat die Arbeit des DOSB bei diesem wichtigen Thema auf der Basis der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zu unterstützen, erklärte Rücker.
Der Menschenrechtsbeirat soll zur Beratung auch den DOSB-Mitgliedsorganisationen zur Verfügung stehen. Dem Beirat gehören aktuell 13 Personen aus Sport, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft an. In einem nächsten Schritt wird der Beirat über eine systematische Risikoanalyse für den DOSB beraten. Diese soll im Laufe des kommenden Jahres vorgestellt werden. Die Verankerung von Menschenrechten in der Satzung des DOSB wurde bei der Mitgliederversammlung am vergangenen Samstag in Baden-Baden beschlossen.