Das DFB-Sportgericht hat den Einspruch des SC Freiburg gegen das 1:4 gegen die Bayern zurückgewiesen. Es sei kein schuldhaftes Vergehen nachzuweisen. Stattdessen rügt das Gericht die Schiedsrichter.
Das DFB-Sportgericht hat den Einspruch des SC Freiburg gegen das 1:4 gegen die Bayern zurückgewiesen. Es sei kein schuldhaftes Vergehen nachzuweisen. Stattdessen rügt das Gericht die Schiedsrichter.