Fördergelder der Deutschen Sporthilfe an einen Leistungssportler können vom Finanzamt als gewerbliche Betriebseinnahmen besteuert werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) wies mit
Fördergelder der Deutschen Sporthilfe an einen Leistungssportler können vom Finanzamt als gewerbliche Betriebseinnahmen besteuert werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) wies mit