Hopp verzichtet auf Stimmrechtsmehrheit in Hoffenheim

Dietmar Hopp hat überraschend seinen Verzicht auf die Stimmrechtsmehrheit beim Fußball-Bundesligisten TSG 1899 Hoffenheim erklärt.

Als Gründe für den Verzicht auf die zum 1. Juli 2015 wirksam gewordene Ausnahmegenehmigung führte der bisherige Mehrheitsgesellschafter unter anderem die Kritik des Bundeskartellamtes am Ausnahmestatus bei der 50+1-Regel und diverse Anfeindungen gegen seine Person an. 

Wie der Erstligist mitteilte, geht die Mehrheit von Hopp ohne Entschädigung von der Spielbetriebs GmbH wieder an den Mutterverein über. Damit kehrt der Verein zur 50+1-Regel zurück, wie zunächst der «Kicker» berichtete. Ausnahmen in der Liga bleiben der VfL Wolfsburg und Bayer Leverkusen. 

Mehrheitsbeteiligung habe immer wieder für Misstrauen gesorgt

«Wir haben vor und nach der Erteilung der Ausnahmegenehmigung immer im Sinne von 50+1 agiert. Der Sonderstatus diente nie dazu, diese Regelung aushöhlen oder unterwandern zu wollen», sagte Hopp laut Mitteilung. Die Mehrheitsbeteiligung habe aber immer wieder für Misstrauen und Anfeindungen gesorgt und sei zuletzt wieder verstärkt kontrovers diskutiert worden – bis hin zum Verfahren beim Bundeskartellamt. 

«All dies hat mich nun dazu veranlasst, die mir gewährte Sonderrolle aufgeben zu wollen, um wieder den Status herbeizuführen, in dem wir schon vor dem 1. Juli 2015 erfolgreich und vertrauensvoll zusammengearbeitet haben», erklärte Hopp. 

In den nächsten Tagen sollen nun die Voraussetzungen geschaffen und abschließende Fragen zur Abwicklung mit den beteiligten Gremien, Institutionen sowie der Finanzbehörde geklärt werden. Ein Kapital-Abfluss ist mit dem Schritt nicht verbunden, hieß es in der Vereinsmitteilung. 

Hopps Schritt bedeutet, dass der Fußball-Bundesligist seinen Sonderstatus außerhalb der 50+1-Regel aufgibt. Die Regelung, die nur im deutschen Profi-Fußball gilt, besagt im Grundsatz, dass die Entscheidungsmehrheit bei einem Investoreneinstieg immer beim Stammverein bleiben muss. Damit soll verhindert werden, dass Clubs – wie beispielsweise in England – vollständig veräußert werden.

Das Bundeskartellamt hatte die 50+1-Regel im Jahr 2021 sportpolitisch als unbedenklich eingestuft, aber die drei Ausnahmen für die TSG 1899 Hoffenheim mit Mehrheitseigner Hopp sowie die von Unternehmen gelenkten Clubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg kritisiert. Alle drei Vereine sind von der 50+1-Regel befreit, da sie seit mehr als 20 Jahren von einem Konzern bzw. Investor maßgeblich unterstützt werden. Derzeit läuft immer noch das Klärungsverfahren. 

Alle Entscheidungen im Einklang mit dem Verein

«Mir ging es nie um Macht. Ich habe das Privileg, das der Ligaverband und die Mitglieder mir damals eingeräumt haben, immer als Wertschätzung meines Engagements erachtet. Dafür bin ich noch heute dankbar», sagte Hopp. 

Für ihn habe es außer Frage gestanden, alle wesentlichen Entscheidungen im Einklang und im Einvernehmen mit dem Verein abzustimmen. Ihm sei es nun wichtig, für die TSG klare Verhältnisse im Sinne der geltenden Regularien zu schaffen, denen er sich immer verpflichtet gefühlt habe.

Der Verzicht sage viel über die Person Dietmar Hopp aus, betonte TSG-Clubchef Kristian Baumgärtner. «Jeder im Verein, in der Region und darüber hinaus weiß, was wir Dietmar Hopp zu verdanken haben, nicht nur im Fußball», sagte Baumgärtner. 

Susan Dobias, dpa