Eisschnellläuferin Claudia Pechstein sieht nach ihrer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde gute Chancen für ihre Bemühungen um Schadenersatz und Schmerzensgeld im Zusammenhang mit einer umstrittenen Sperre.
«Meine Schadensersatzklage vor dem Oberlandesgericht in München ist zulässig. Das ist nun unumstößlich», sagte die 50-Jährige der «Berliner Morgenpost». Jetzt müsse die Internationale Eislauf-Union (ISU) Dopingbeweise gegen sie vorlegen. «Da ich nie gedopt habe, kann es solche Beweise nicht geben. Insofern blicke ich der letzten Runde mit großer Vorfreude entgegen», sagte die fünfmalige Olympiasiegerin.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli ein Urteil des Bundesgerichtshofes von 2016 aufgehoben. Danach kann die gebürtige Berlinerin ihren Prozess gegen die ISU wegen Schadenersatzes in Millionenhöhe vor dem Münchner Oberlandesgericht fortsetzen. Die fünfmalige Olympiasiegerin war vom Eislauf-Weltverband ISU von 2009 bis 2011 aufgrund auffälliger Blutwerte gesperrt worden. Die 50-Jährige hat Doping immer bestritten. Im Nachhinein war eine vererbte Blutanomalie festgestellt worden. Der Internationale Sportgerichtshof Cas hatte die ISU-Entscheidung bestätigt.
Ihre sportliche Karriere setzt Pechstein fort. An diesem Wochenende tritt sie beim Deutschland Cup an, bei dem die Qualifikationszeiten für den Weltcup erbracht werden müssen. Nach den Olympischen Winterspielen im Februar habe sie auch ein Karriereende abgewogen, sagte Pechstein. «Aber ich habe nach wie vor große Freude am Leistungssport, und wem es gelingt, bei Olympia mit fast 50 Jahren noch unter die Top Ten der Weltelite zu laufen, der darf ruhig noch das eine oder andere Jährchen dranhängen», sagte sie.