Landgericht: Ordentliche Kündigung von Bobic rechtmäßig

Im Rechtsstreit zwischen Ex-Geschäftsführer Fredi Bobic und Hertha BSC hat das Landgericht Berlin die Klage des 52-Jährigen gegen seine ordentliche Kündigung abgewiesen. Ob auch die vom Fußball-Zweitligisten ausgesprochene fristlose Kündigung rechtmäßig ist, entschied das Gericht nicht, wie es in einer Mitteilung hieß.

Für den 27. Mai (10.00 Uhr) wurde ein Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung anberaumt. Dann kann es auch zu einer Beweisaufnahme kommen. Es ist auch möglich, dass Bobic als Zeuge geladen wird. Das Teilurteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann dagegen Berufung eingelegt werden.

Der Knackpunkt des Verfahrens ist die Rechtmäßigkeit der außerordentlichen Kündigung. Nach der ordentlichen Kündigung steht Bobic eine vertraglich festgelegte Abfindung zu, bei einer rechtmäßigen außerordentlichen Kündigung nicht. Für die finanziell angeschlagene Hertha geht es dabei um viel Geld.

Gericht sieht Argumente für beide Seiten

Der Fußball-Zweitligist hatte dem 52-Jährigen Anfang 2023 zunächst ordentlich und dann außerordentlich gekündigt. Letztere stützt sich auf zwei Begründungen: Wie die Vorsitzende Richterin Dr. Astrid Zilm sagte, sei jemandem beim Club zugetragen worden, dass Bobic einem Herrn Hellmann geheime Unterlagen zugetragen haben soll. 

Nähere Angaben wurden dazu nicht gemacht. In diesem Fall hätte der 52-Jährige gegen eine Geheimhaltungsklausel verstoßen. Damit begründet Hertha den Ausspruch einer Verdachtskündigung. 

In diesem Fall hätte Hertha Bobic aber zu diesem nicht bewiesenen Verdacht anhören müssen. Dazu kam es nicht. Die Anwälte des Ex-Managers argumentieren, dass die Einladung zur Anhörung Bobic zu kurzfristig zugestellt wurde. Das Gericht sah Argumente für beide Seiten.

Bobic hatte zudem unmittelbar vor seiner ordentlichen Kündigung nach der Derby-Niederlage gegen Union Berlin wütend auf eine Reporter-Frage reagiert. Er entschuldigte sich kurz darauf für den Vorfall. Hertha sieht dies unter anderem als Verstoß gegen den Verhaltenskodex des Clubs.