Sammelklage gegen Formel 1: Vorwurf der Fahrlässigkeit

Nach der Farce beim Auftakttraining in Las Vegas sieht sich die Formel 1 in einem juristischen Streit mit dem Vorwurf der Fahrlässigkeit konfrontiert.

Die Anwaltskanzlei Dimopoulos hat zusammen mit JK Legal & Consulting nach eigenen Angaben eine Sammelklage gegen den Organisator des Grand Prix vor dem Bundesgericht von Nevada eingereicht. Dies berichtete unter anderem ESPN.

Wegen der defekten Abdeckung eines Wasserschachts auf dem Asphalt war das erste Training am Donnerstag schon nach 19 Minuten abgebrochen worden. Erst nach stundenlangen Inspektionen und Reparaturen auf dem Asphalt wurde die zweite Einheit vor längst geräumten Tribünen bestritten.

Es gehe um den «Vorwurf des Vertragsbruchs, der Fahrlässigkeit und der irreführenden Handelspraktiken gegen die Beklagten», zitierte das Fachportal «motorsport.com» aus der Klageschrift. Nach Einschätzung der Kanzlei Dimopoulos war die Strecke «zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht in einem rennfertigen Zustand.» In der Klage heißt es weiter, dass die Formel-1-Chefetage, in Las Vegas erstmals auch Ausrichter eines Rennens, es versäumt habe, «die Mängel und/oder die mangelhafte Installation» des versiegelten Wasserschachts «zu erkennen und sicherzustellen, dass die Strecke für das Training rennbereit war.»

30.000 Dollar Schadenersatz pro Zuschauer gefordert

Die Kanzlei Dimopoulos hat eine Sammelklage im Namen von 
35.000 Fans eingereicht, die Karten für den Auftakttag gekauft hatten. Die Juristen fordern mindestens 30.000 Dollar Schadenersatz pro Zuschauer. Damit geht es um mindestens 1,05 Milliarden US-Dollar, umgerechnet rund 960 Millionen Euro.

Die Formel 1 hatte all jenen Fans, die ein mehrere Hunderte Dollar teures Ticket nur für den Auftakttag besaßen, Warengutscheine im Wert von 200 Dollar (rund 183 Euro) angeboten. Dem Kläger zufolge wurde den verdutzten Zuschauern aber eine Rückerstattung des Eintrittspreises nicht unterbreitet. Man fordere nun für diese Fans eine finanzielle Entschädigung.

«Darüber hinaus fordern die Kläger Schadenersatz für seelische Qualen in einer von den Geschworenen festzulegenden Höhe, die in Anbetracht des vorsätzlichen, rücksichtslosen und absichtlichen Verhaltens der Beklagten gerecht und angemessen ist», hieß es in der Klageschrift.

Der Organisator begründete die nächtliche Räumung der Fanzonen im Kern mit dem Arbeitsschutz der Angestellten und der Sorge um die öffentliche Sicherheit. «Wir können uns nicht zu Rechtsstreitigkeiten äußern», wurde ein Grand-Prix-Sprecher zitiert. «Unser Fokus liegt darauf, unseren Fans ein unterhaltsames Erlebnis in einer sicheren Umgebung zu bieten, was immer unsere oberste Priorität ist.»