Sportgerichtshof: Kein Zeitrahmen für Walijewa-Urteil

Der Internationale Sportgerichtshof Cas hat das Verfahren im Fall der russischen Eiskunstläuferin Kamila Walijewa begonnen, einen möglichen Zeitpunkt für die Bekanntgabe eines Urteils aber ausdrücklich offen gelassen.

Wie der in Lausanne ansässige Cas mitteilte, sind mittlerweile alle Einsprüche in dem Fall eingegangen. Die Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) und die Internationale Eislauf-Union (Isu) gehen gegen ein Urteil der russischen Anti-Doping-Agentur (Rusada) vor, die ihrerseits ebenfalls Partei ist.

Der Fall hatte vor einem Jahr bei den Olympischen Winterspielen in Peking für großes Aufsehen gesorgt. Dort gewann die damals 15-Jährige Gold im Team-Wettbewerb. Erst danach wurde bekannt, dass die russische Europameisterin im Dezember 2021 bei den nationalen Meisterschaften positiv auf das verbotene Mittel Trimetazidin getestet worden. war. Die Rusada hatte ihr als einzige Sanktion den russischen Meistertitel aberkannt. Walijewa stand wegen ihres damaligen Alters nach den Anti-Doping-Regeln unter besonderem Schutz. 

Die Wada will nun eine vierjährige Sperre erreichen. Die Isu möchte, dass der Sportgerichtshof «eine Sperre nach eigenem Ermessen» trifft und endgültig über die Ergebnisse des Mannschaftswettbewerbs bei Olympia 2022 entscheidet. Dagegen verlangt die Rusada, dass sie Walijewa gemäß ihren Richtlinien sanktionieren darf.