Staatsanwaltschaft stellt DFB-Steuerverfahren gegen Koch ein

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main hat ein Steuerverfahren gegen den DFB-Interimspräsidenten Rainer Koch (62) eingestellt. Das teilte die Justizbehörde auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Kochs Verteidiger Frank Eckstein, Fachanwalt für Strafrecht in München, sagte dazu: «Nach intensiven Ermittlungen und zahlreichen Zeugen-Vernehmungen hat sich der Anfangsverdacht gegen Rainer Koch nicht bestätigt.» Koch hat im DFB seit Jahren hohe Ämter inne. Der Präsident des Bayerischen Fußball-Verbandes gehört auch der UEFA-Exekutive an.

Im Verlauf der Untersuchungen sei «klar geworden, dass Rainer Koch – wie seit zwölf Monaten wiederholt vorgetragen – zu keinem Zeitpunkt an der Erstellung oder der Abgabe von Steuererklärungen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) selbst mitgewirkt hat und damit keinerlei Verantwortung trägt», erklärte sein Anwalt.

Vor einigen Monaten waren bereits die Verfahren gegen die früheren DFB-Spitzenfunktionäre Reinhard Rauball und Helmut Sandrock eingestellt worden. Insgesamt sechs DFB-Funktionären war Beteiligung an einer Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen vorgeworfen worden. Es gab Hausdurchsuchungen bei DFB-Funktionären und auch in der DFB-Zentrale in Frankfurt.

In dem Verfahren geht es um Einnahmen aus Bandenwerbung bei Spielen der deutschen Nationalmannschaft, die in den Jahren 2014 und 2015 nicht ordnungsgemäß deklariert und versteuert worden sein sollen. Der DFB vertritt laut Kochs Anwalt «auch weiterhin die Auffassung, dass die Steuererklärungen rechtmäßig erstellt worden und deshalb die Verfahren gegen sämtliche Beschuldigte und damit auch den DFB selbst einzustellen sind».

Koch führt aktuell gemeinsam mit Peter Peters interimsmäßig den DFB, nachdem Fritz Keller im Mai zurückgetreten war. Auf dem Bundestag am 11. März 2022 in Frankfurt/Main soll ein neuer Präsident gewählt werden. Koch will dann nicht mehr als 1. Vizepräsident kandidieren.