Stichtag Donnerstag: Haftantritt rückt für Hernández näher

Gut zwei Tage vor Ablauf der Frist zum Haftantritt von Lucas Hernández hat in Spanien immer noch keine Entscheidung der Justiz zu der vom Bayern-Profi eingelegten Berufung vorgelegen.

Es gebe dafür auch noch keinen Termin, teilte ein Justizsprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am späten Dienstagnachmittag in Madrid mit. Wenn er nicht vorher mit dem Einspruch Erfolg hat, muss der 25 Jahre alte Franzose die sechsmonatige Haftstrafe wegen häuslicher Gewalt spätestens um Mitternacht des Donnerstags antreten.

Ausfall bis April 2022 droht

Eine aufschiebende Wirkung hat das laufende Berufungsverfahren bei der Audiencia Provincial von Madrid – die in etwa einem deutschen Landgericht entspricht – nach spanischem Recht nicht. Falls es soweit kommt, darf Hernández die Haftstrafe in einem spanischen Gefängnis seiner Wahl antreten. Der Weltmeister des Jahres 2018 würde damit aller Voraussicht nach bis Ende April 2022 ausfallen.

Hernández wird von seiner Vergangenheit eingeholt. Die Haftstrafe war 2019 von einem Strafgericht in Madrid verhängt worden. Hintergrund ist ein handgreiflicher Streit des Weltmeisters von 2018 mit seiner damaligen Freundin und heutigen Frau, der sich bereits im Februar 2017 ereignete, als der Abwehrmann noch für Atlético Madrid spielte.

Beide wurden seinerzeit wegen häuslicher Gewalt zu gemeinnütziger Arbeit und einem sechsmonatigen Kontaktverbot verurteilt. Da sie sich schnell wieder versöhnten, verreisten Hernández und seine Partnerin noch während der sechs Monate gemeinsam. Das Problem: Der Profi verstieß damit gegen das Annäherungsverbot – und wurde verurteilt. Seine heutige Frau kam nur deshalb glimpflich davon, weil ihr das Kontaktverbot zum Zeitpunkt der Reise nach Las Vegas im US-Staat Nevada noch nicht zugestellt worden war – Hernández aber schon.

Haftstrafen unter zwei Jahren werden in Spanien sehr häufig zur Bewährung ausgesetzt – allerdings nur, wenn die verurteilte Person eine völlig weiße Weste hat. Hernández ist kein sogenannter Ersttäter. Gegen ihn gibt es nach Justizangaben insgesamt zwei rechtskräftige Verurteilungen wegen häuslicher Gewalt.