Strafanzeige von Theo Zwanziger in der Schweiz abgewiesen

Der frühere Präsident des Deutschen Fußball-Bunds, Theo Zwanziger, ist mit einer Strafanzeige in der Schweiz gescheitert.

Er hatte dem stellvertretenden Bundesanwalt Ruedi Montanari Amtsmissbrauch und Begünstigung vorgeworfen, wie die von der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) eingesetzte Staatsanwältin Jessica Rohrer-Walter mitteilte. Die vorgebrachten Straftatbestände seien aber nicht erfüllt.

Zwanziger hatte Montanari vorgeworfen, in der Affäre um dubiose Millionenzahlungen im Zusammenhang mit der WM 2006 in Deutschland an bestimmter Stelle untätig geblieben zu sein.

Zwanziger war im Zusammenhang mit den Zahlungen selbst ins Visier der Schweizer Ermittler geraten. Er und weitere Angeklagte wurden wegen Betrugs oder Gehilfenschaft angeklagt. Der sogenannte «Sommermärchen-Prozess» vor dem Schweizer Bundesstrafgericht in Bellinzona brach aber zusammen. Nach siebenjährigen Ermittlungen fiel der Prozessauftakt in den Beginn der Corona-Pandemie. Das Gericht unterbrach das Prozedere bis zum Ablauf der Verjährungsfrist am 27. April 2020 und stellte es schließlich ein. 

Die Verteidiger, die unter anderem Zwanziger vertraten, teilten damals mit, dass ihren Mandanten «aufgrund einer voreingenommenen und von geradezu unglaublichem Fehlverhalten geprägten Verfahrensführung der Schweizer Bundesanwaltschaft kein faires Verfahren gewährleistet worden» sei. Zwanziger hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen.