Die drei verbleibenden Clubs der faktisch gescheiterten Super League – Real Madrid, der FC Barcelona und Juventus Turin – haben von einem weiteren juristischen Erfolg berichtet.
Ein spanisches Gericht habe entschieden, dass die Europäische Fußball-Union UEFA alle bisher ergriffenen Maßnahmen gegen die ursprünglich zwölf Gründungsmitglieder des geplanten Elite-Wettbewerbs zurücknehmen müsse, schrieben die drei Clubs auf ihren jeweiligen Internetseiten.
Bereits am 9. Juni hatte die UEFA allerdings mitgeteilt, dass die Verfahren gegen Real, Barcelona und Juventus ausgesetzt seien. Die sechs englischen Clubs, die sich von dem Projekt inzwischen abgewendet haben, werden daheim gut 25 Millionen Euro für Fußball-Projekte zur Verfügung stellen.
Um welches Gericht es sich handelte, wurde nicht mitgeteilt. In der Vergangenheit hatte jeweils das Handelsgericht in Madrid im Sinne der Befürworter der Super League entschieden. Dieses Gericht rief im Mai auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an, der klären soll, ob die FIFA und die UEFA Monopolstellungen ausüben und gegen EU-Recht verstoßen.
In gleichlautenden Formulierungen brachten die drei Clubs jetzt «ihre Zufriedenheit» mit der neuen gerichtlichen Entscheidung zum Ausdruck. Die Justiz habe die UEFA verpflichtet, mit sofortiger Wirkung alle Maßnahmen gegen die Gründungsvereine der Super League aufzuheben und alle Disziplinarverfahren gegen die drei verbleibenden Vereine endgültig einzustellen. Anderenfalls drohten der UEFA wirtschaftliche und strafrechtliche Konsequenzen.
Zwölf europäische Topclubs, drei spanische, sechs englische und drei italienische Top-Vereine, hatten in der Nacht zum 19. April mit der Veröffentlichung ihrer Super-League-Pläne Fußball-Europa geschockt. Diese wäre in direkte Konkurrenz zur Champions League der UEFA getreten, die diese Pläne wie auch der Weltverband FIFA und etliche nationale Ligen und Verbände scharf kritisierte. Deutsche Clubs waren nicht beteiligt. Im Kern ging es darum, die Einnahmen für große Clubs zu vergrößern.