Verfahren des Reitverbandes gegen Beerbaum eingestellt

Die erleichternde Nachricht erreichte Ludger Beerbaum im Krankenhaus in Doha. Nach mehr als einem Jahr hat die Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) das Verfahren gegen den 59 Jahre alten Springreiter eingestellt.

Die Kommission hatte nach einem TV-Bericht in der Sendung «RTL Extra» mehrere Monate untersucht, ob im Stall Beerbaum unerlaubte Trainingsmethoden angewandt worden sind. Eine Verletzung des Regelwerkes konnte sie dabei nicht feststellen.

«Ich werte dies als einen klaren Freispruch», kommentierte der Reiter. «Das ganze Verfahren hat viel zu lange gedauert und diese Entscheidung war absehbar.» Beerbaum, der am Donnerstag bei einem Turnier in Katar gestürzt war und daher noch in einer Klinik liegt, hatte bereits nach der Ausstrahlung der TV-Sendung gesagt: «Der Beitrag von ‚RTL extra‘ ist in vielen Punkten nachweislich falsch, verleumderisch und ehrverletzend.»

Beerbaum genervt vom langen Warten

Beerbaum musste viele Monate warten, ehe die Kommission zu dem Schluss kam: «Es liegt kein Nachweis dafür vor, dass dem Pferd in der Videosequenz, die dem Verfahren zugrunde lag, erhebliche Schmerzen zugefügt wurden.» Nach dem TV-Bericht im Januar 2022 hatte es zunächst reichlich Wirbel um Beerbaum gegeben, der zuletzt vom langen Warten auf das Ergebnis der Verbandsuntersuchung genervt war.

Die Staatsanwaltschaft Münster war deutlich schneller. Sie hatte bereits im September vorigen Jahres ein Ermittlungsverfahren gegen den viermaligen Olympiasieger wegen des Vorwurfs einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz eingestellt. Es gebe keinen hinreichenden Tatverdacht, lautete die Erklärung.

RTL hatte heimlich aufgenommene Videos gezeigt, in denen Beerbaum auf seiner Anlage in Riesenbeck angeblich Springpferde mit der unerlaubten Methode des sogenannten Barrens trainierte. Der Verband hat daraufhin «nur eine einzige Sequenz» aus dem Bericht untersucht, wie es in der Mitteilung heißt. «In den übrigen Sequenzen waren entweder die handelnden Personen nicht zu identifizieren oder es ergab sich aus dem gefilmten Verhalten kein Anfangsverdacht für eine Verletzung der Leistungsprüfungsordnung (LPO).»

FN-Justiziarin Constanze Winter sagte dazu laut Mitteilung: «Hier handelte es sich um einen rechtlich sehr schwierigen Fall. Es ging allein darum, ob sich aus der Videosequenz eine Verletzung der Leistungsprüfungsordnung (LPO) ergibt und nicht darum, ob die inzwischen verbotene Methode des Touchierens so angewendet wurde, wie sie in den Richtlinien beschrieben war.»

Seit Mitte 2022 ist auch das Touchieren verboten

Der Unterschied zwischen Touchieren und Barren ist kompliziert, die Grenze fließend. Bei dem im Januar 2022 noch erlaubten Touchieren handelt es sich «um ein fachgerechtes Sensibilisieren des Pferdes durch gezieltes Berühren der Pferdebeine im Sprungablauf», wie es im Regelwerk hieß. Wird mit der Stange nicht nur berührt, sondern geschlagen, wird vom Barren gesprochen.  Es sei «schwer zu vermitteln, wo die Grenzen sind», hatte der FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach damals erklärt.

Zur Verärgerung von Beerbaum hatte der FN-Generalsekretär aber auch gesagt: «In einer ersten Bewertung der Szenen kommen wir zu dem Ergebnis, dass Teile der dokumentierten Vorgänge eindeutig nicht unserer Beschreibung des Touchierens entsprechen. Zum Beispiel ist eine Ausholbewegung zu sehen, bevor die Touchierstange die Pferdebeine berührt.»

Beerbaum hatte hingegen beteuert, dass es kein Barren war, und erklärt: «Es handelt sich dabei um erlaubtes Touchieren, das von einem erfahrenen, routinierten Pferdefachmann durchgeführt wurde.» Seit Mitte des Vorjahres ist neben dem Barren auch das Touchieren verboten.

Michael Rossmann, doa