Verfahren nach Spielabbruch in Duisburg eingestellt

Nach dem Abbruch des Drittligaspiels zwischen dem MSV Duisburg und dem VfL Osnabrück hat die Staatsanwaltschaft Duisburg das Ermittlungsverfahren eingestellt, das sie wegen des Verdachts der Beleidigung gegen einen Zuschauer eingeleitet hatte.

Ein hinreichender Tatverdacht könne nicht begründet werden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Zuvor hatte bereits der Staatsschutz der Duisburger Kriminalpolizei die Untersuchungen gegen den Zuschauer beim Spiel am 19. Dezember mit dem Hinweis abgeschlossen, dass sich der Vorwurf einer rassistischen Beleidigung nicht bestätigt habe.

Der Beschuldigte stand im Verdacht, den Osnabrücker Spieler Aaron Opoku beleidigt zu haben. Schiedsrichter Nicolas Winter hatte die Partie daraufhin zunächst unterbrochen und danach abgebrochen.

«Wir nehmen Vorwürfe dieser Art sehr ernst. Natürlich sind die Beteiligten emotional stark betroffen, das ist ja verständlich. Darum haben wir intensiv ermittelt und eine zweistellige Anzahl von Zeugen vernommen und alle optischen und akustischen Aufzeichnungen des Spiels ausgewertet. Die Vorwürfe haben sich jedoch nicht bestätigt», erklärte Staatsanwalt Martin Mende.

Der Sachverhalt stelle sich so dar, dass der Spieler Florian Kleinhansl eine Ecke für die Mannschaft des VfL Osnabrück ausführen wollte und sich Mannschaftskollege Opoku der Eckfahne näherte. In diesem Moment sei es zu dem Ausruf gekommen. Dem Beschuldigten konnte nicht nachgewiesen werden, dass er den Spieler Opoku gemeint habe. Dies erklärte der Beschuldigte auch selbst. Der offensichtlich tatsächlich angesprochene Kleinhansl hat keinen Strafantrag gestellt.