Verhandlung zu Polizeikosten bei Risikospielen in Kalsruhe

Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich heute mit der Frage, ob der Deutschen Fußball Liga Polizeikosten für Hochrisikospiele in Rechnung gestellt werden dürfen. Mit einer Verfassungsbeschwerde richtet sich die DFL gegen eine Regelung aus Bremen, nach der die Stadt bei bestimmten Großveranstaltungen von den Veranstaltern Gebühren für größeren Polizeiaufwand erheben kann. Aus Sicht der DFL ist die 2014 geschaffene Regelung verfassungswidrig und nichtig.

Im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz ist seitdem festgehalten, dass die Freie Hansestadt bei gewinnorientierten, erfahrungsgemäß gewaltgeneigten Veranstaltungen mit mehr als 5000 Menschen Gebühren für polizeiliche Mehrkosten erheben kann. Den ersten Gebührenbescheid bekam die DFL 2015 – damals zu einer Fußball-Bundesliga-Partie zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV. Weitere folgten. Insgesamt geht es nach Angaben der Stadt Bremen um Gebühren in Höhe von mehr als drei Millionen Euro, von denen die DFL bislang rund zwei Millionen gezahlt haben soll.

Mehrere Gerichte haben sich inzwischen mit dem umstrittenen Thema befasst. Im März 2019 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Bremer Regelung. Unter anderem hiergegen wendet sich die DFL nun am höchsten deutschen Gericht. Sie argumentiert, es fehle an einer abgrenzbaren, ihr zurechenbaren Leistung. Außerdem seien einzelne Störer für den erforderlichen Polizeieinsatz verantwortlich – und nicht die Organisatoren. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.