WM-Ausnahmeregel: Public Viewing auch nach 22.00 Uhr erlaubt

Während der Fußball-Weltmeisterschaft in Katar ist in Deutschland Public Viewing im Freien auch nach 22.00 Uhr möglich. Eine entsprechende Verordnung hat der Bundesrat abgesegnet. Damit ist der Weg frei für eine Ausnahme von den sonst geltenden Lärmschutzregeln.

Demnach dürfen Kommunen Public-Viewing-Veranstaltungen im Freien auch dann genehmigen, wenn sie bis in die Nachtstunden gehen. Die WM findet vom 20. November bis 18. Dezember im Emirat statt, die späteste Anstoßzeit ist 20.00 Uhr (MESZ).

Hintergrund ist laut Umweltministerium eine Verordnung, die das Haus von Ministerin Steffi Lemke (Grüne) auf Bitten der Länder im September vorgelegt hatte. Diese sieht für die Zeit der WM in Katar Ausnahmen von den sonst geltenden Regeln zum Schutz vor Lärm vor.

Public-Viewing-Veranstaltungen müssen vom Ausrichter beantragt und von den zuständigen Kommunen zugelassen werden. Das Ministerium weist darauf hin, dass Kommunen trotz der Ausnahmeregelung auch weiter im Einzelfall zwischen dem öffentlichen Interesse an den Spielen und dem Schutz der Nachtruhe abwägen müssten. Neben dem Publikumsinteresse spielten für die Übertragungsevents im Freien beispielsweise auch die Abstände zu Wohnhäusern und schutzbedürftigen Einrichtungen sowie die Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen eine Rolle.

Bereits bei den Weltmeisterschaften seit 2006 sowie bei den Europameisterschaften 2008 und 2016 hatte es vergleichbare Verordnungen gegeben.